Ab einem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs.

Einige Kassen übernehmen bereits vor dem 35. Geburtstag die Vorsorge. Ob Ihre Kasse darunter ist, können wir Ihnen bei der Anmeldung mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass einige Kassen die Vorsorge nur in bestimmten Bundesländern übernehmen.